Hubarbeitsbühne

Gefahren

Quetschen
Kippen/Herabfallen
Absturz

Sicherheitsmaßnahmen

Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
keine Personen im Gefahrenbereich dulden.
Auf ebenen, tragfähigen Untergrund achten.
Kein Verfahren mit Personen und losen Lasten.
Ausreichende Tragkraft und Reichweite sicherstellen.
Tragkraft kennzeichnen.
Werkzeug und Material gegen Herabfallen sichern.
Nur schutzisolierte Elektrowerkzeuge einsetzen.
Auf Quetsch- und Scherstellen achten.
Überlastung vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzhelm bei Gefahr von herabfallenden Materialien
Anseilschutz

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Stationäre Bühnen: für Jugendliche erlaubt
Ortsveränderliche Bühnen: für Jugendliche nach vollendetem 17. Lebensjahr, für Lehrlinge nach 12 Monaten Ausbildung unter Aufsicht erlaubt.

Prüfungen

Abnahmeprüfung
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Aufstellungsüberprüfung

Weiterführende Literatur

Bedienungsanleitung
BauV 20. Abschnitt Arbeiten mit Hebezeugen
Baumappe E1 Hubarbeitsbühnen
AM-VO §§ 6 - 11 Prüfpflichten und §§ 18 - 22, 52 Heben von Lasten
DACHS-Empfehlung > www.bauforum.eu
AUVA M 820 Fahrbare Hubarbeitsbühnen, M.plus 821 Unterweisungshilfe für Scheren- und Senkrechthubarbeitsbühnen und M.plus 750 Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz