Verbrühen/Verbrennen
Brand
Spritzgefahr durch Wassereinschlüsse beim Erhitzen
Abgase
auf sicheren Stand und tragfähigen Untergrund achten
gegen wegrollen sichern
Feuerlöscher
geschlossene Räume ausreichend lüften
Schutzhandschuhe
schwer entflammbare Kleidung (Baumwolle)
Jährlich
täglich vor Inbetriebnahme Prüfung der Wirksamkeit von Betätigungs- Warn- und Sicherheitseinrichtung
Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
Bedienungsanleitung
BauV 19. Abschnitt Arbeiten mit Flüssiggas, §§ 5, 142, 143 und 151
ASchG §§ 4 - 7 und 64
Merkblatt "Manuelle Lasthandhabung" AG Bau