Verbrühen/Verbrennen
Brand
Elektrizität
Staub/Dämpfe/Rauch
Blendung
Transportsicherung für Flaschen.
Anschlußleitungen prüfen.
Brüchige Schläuche austauschen.
Isolierbacken, Schweißdrahthalter prüfen.
Geeignete Feuerlöschmittel bereitstellen.
Schutzbrille
Schutzschirm
Schutzhandschuhe
Schutzkleidung
geprüfter Schweißer
erlaubt ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, erlaubt für alle Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr.
Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen, etwa in engen Räumen oder Behältern, an beengten Arbeitsplätzen oder unter belastenden raumklimatischen Bedingungen; erlaubt nach 18 Monaten Ausbildung, unter Aufsicht
Jährlich
Bei elektr. Betriebsmitteln: wöchentl. und halbjährlich
Vor Inbetriebnahme
Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
Bedienungsanleitung
Baumappe D16 Schweißarbeiten
AUVA M 665 Lichtbogenschweißen
BauV 2. Abschnitt
KJBG-VO §§ 6 und 7
VOPST