Schutzgasschweißanlage

Gefahren

Verbrühen/Verbrennen
Brand
Elektrizität
Staub/Dämpfe/Rauch
Blendung

Sicherheitsmaßnahmen

Transportsicherung für Flaschen.
Anschlußleitungen prüfen.
Brüchige Schläuche austauschen.
Isolierbacken, Schweißdrahthalter prüfen.
Geeignete Feuerlöschmittel bereitstellen.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzbrille
Schutzschirm
Schutzhandschuhe
Schutzkleidung

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

geprüfter Schweißer
erlaubt ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, erlaubt für alle Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr.
Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen, etwa in engen Räumen oder Behältern, an beengten Arbeitsplätzen oder unter belastenden raumklimatischen Bedingungen; erlaubt nach 18 Monaten Ausbildung, unter Aufsicht

Prüfungen

Jährlich
Bei elektr. Betriebsmitteln: wöchentl. und halbjährlich
Vor Inbetriebnahme

Aufliegende Unterlagen

Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)

Weiterführende Literatur

Bedienungsanleitung
Baumappe D16 Schweißarbeiten
AUVA M 665 Lichtbogenschweißen
BauV 2. Abschnitt
KJBG-VO §§ 6 und 7
VOPST