Brand
Elektrizität
Auf tragfähigen Untergrund achten, sicheren Stand wählen.
Gehäuse, Schalter, Isolierung, Leitungen, Klemmen und Stecker einwandfrei.
Abgenützte Elektrodenhalter wechseln.
Geeignete Löschmittel bereithalten.
Abschirmung verwenden.
Schutzbrille
Schutzschirm
geprüfter Schweißer
Schweißarbeiten; erlaubt ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, sofern § 7 Z 12 nichts anderes bestimmt; erlaubt für alle Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr.
Für Jugendliche verboten sind Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen, etwa in engen Räumen oder Behältern, an beengten Arbeitsplätzen oder unter belastenden raumklimatischen Bedingungen, erlaubt nach 18 Monaten Ausbildung, unter Aufsicht
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Nachweise über Prüfungen und Kontrollen von Feuerlöschgeräten und Feuerlöschanlagen (gesetzlich wenn Arbeitnehmer länger als 5 Tage auf der Baustelle beschäftigt sind)
Bedienungsanleitung
Baumappe D16 Schweißarbeiten
AUVA M 665 Lichtbogenschweißen
BauV 2. Abschnitt Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren
KJBG-VO § 7 Sonstige gefährliche sowie belastende Arbeiten und Arbeitsvorgänge