Autogen-Schweißanlage

Gefahren

Reizung
Verbrühen/Verbrennen
Staub/Dämpfe/Rauch
Blendung

Sicherheitsmaßnahmen

Transportsicherung für Flaschen.
Brüchige Schläuche austauschen.
Anschlüsse auf Dichtheit überprüfen.
Flammenrückschlagsicherung verwenden und jährlich prüfen
Flaschen vor Hitze und Kälte schützen.
Flaschen vor Umfallen sichern, Flaschenkennzeichnung.
Transport und Lagerung nur mit aufgesetzten Schutzkappen.
Leere Flaschen verschließen.
Geeigneten Brenner auswählen und prüfen.
Armaturen müssen unbeschädigt sein.
Löschmittel vorsehen, brennbare Stoffe entfernen.
Armaturen und Anschlüsse fettfrei halten.
Bei Acetylenflaschen Ventil mind. 40 cm höher als Flaschenfuß.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzbrille
Schutzschild
Schutzkleidung

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

geprüfter Schweißer
erlaubt ab Beginn der Ausbildung, unter Aufsicht, erlaubt für alle Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr.
Schweiß- und Schneidearbeiten unter erschwerten Arbeitsbedingungen, etwa in engen Räumen oder Behältern, an beengten Arbeitsplätzen oder unter belastenden raumklimatischen Bedingungen; erlaubt nach 18 Monaten Ausbildung, unter Aufsicht

Prüfungen

Jährlich
Vor Inbetriebnahme

Weiterführende Literatur

Bedienungsanleitung
Baumappe D16 Schweißarbeiten
AUVA M 663 Autogenschweißen
AM-VO §§ 26, 59 autogenes Schweißen, Schneiden
KJBG-VO § 6 Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln und § 7 Sonstige gefährliche sowie belaste