Zusammenstoß
Überfahren
Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
Sicherheitsabstand von Geländestufen einhalten.
Bei Sichteinschränkung Einweiser.
Gefährdungen aus Antrieb beachten.
Für Wartung: Motor abstellen; Geräteteile absenken oder stützen.
Sicherheitsschuhe / -stiefel bereithalten
Ausbildung/betriebliche Erlaubnis
Für Jugendliche mit Lernfahrausweis oder Lenkerberechtigung (kraftrechtliche Vorschriften) erlaubt
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Aufstellungsüberprüfung
Lenkerberechtigungen der Arbeitnehmer und schriftliche Lenkerbewilligung des Arbeitgebers (= "Innerbetrieblicher Führerschein")
Bedienungsanleitung
BauV 21. Abschnitt Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
Baumappe E0 Baumaschinen Allgemeines, E13 Prüfung von Maschinen
AM-VO §§ 23, 53 selbstfahrende Arbeitsmittel