Stoß
Kippen/Herabfallen
Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
Keine Personen im Gefahrenbereich dulden.
Ausreichende Tragkraft sicherstellen.
Tragfähigkeit kennzeichnen.
Sicherheitslasthaken.
Gefährdungen aus Antrieb beachten.
Fahrbahnbegrenzungen beidseitig gleichzeitig wirkend.
Bei Flursteuerung ab 5-t-Kranschein erforderlich, jedenfalls bei Personenbeförderung.
Schutzhelm
Kranschein/betriebl. Erlaubnis
Für Jugendliche verboten
Abnahmeprüfung
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Aufstellungsüberprüfung
Lenkerberechtigungen der Arbeitnehmer und schriftliche Lenkerbewilligung des Arbeitgebers (= "Innerbetrieblicher Führerschein")
Bedienungsanleitung
BauV 20. Abschnitt Arbeiten mit Hebezeugen
Baumappe E3 Krane
Prüfbuch aufliegend
AM-VO §§ 6 - 11 Prüfpflichten und §§ 18 - 22, 52 Heben von Lasten
KennV Anhang 3, Handzeichen
AUVA M 203 Handzeichen für Einweiser