Brücken- oder Laufkran

Gefahren

Stoß
Kippen/Herabfallen

Sicherheitsmaßnahmen

Gegen unbefugte Inbetriebnahme sichern.
Keine Personen im Gefahrenbereich dulden.
Ausreichende Tragkraft sicherstellen.
Tragfähigkeit kennzeichnen.
Sicherheitslasthaken.
Bei Flursteuerung ab 5-t-Kranschein erforderlich, jedenfalls bei Personenbeförderung.

Persönliche Schutzausrüstung

Schutzhelm

Qualifikation/Beschäftigungsverbote

Kranschein/betriebl. Erlaubnis
Für Jugendliche verboten

Prüfungen

Abnahmeprüfung
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Aufstellungsüberprüfung

Weiterführende Literatur

Bedienungsanleitung
BauV 20. Abschnitt Arbeiten mit Hebezeugen
Baumappe E3 Krane
Prüfbuch aufliegend
AM-VO §§ 6 - 11 Prüfpflichten und §§ 18 - 22, 52 Heben von Lasten
KennV Anhang 3, Handzeichen
AUVA M 203 Handzeichen für Einweiser