Schneiden
Erfassen/Einziehen
Lärm
Staub/Dämpfe/Rauch
Sicherer Stand seitlich vom Werkstück, geschlossene Handhaltung.
Enganliegende Kleidung tragen.
Maschinenumfeld freiräumen.
Holzabfallbehälter bereitstellen.
Große, lange Werkstücke abstützen.
Keine Handschuhe verwenden.
Schiebestock verwenden.
Spaltkeilabstand kleiner als 1 cm.
Über und unterm Tisch Schutzabdeckungen anbringen.
Kreissägeblatt geeignet, geschärft, möglichst lärmarm.
Nachlauf beachten.
Unterspannungsschutzschalter.
Holzstaub entfernen, bei Erfordernis Absaugung verwenden.
Gehörschutz
Für Jugendliche verboten
Für Lehrlinge nach 18 bzw. 12 Monaten + Sonderausbild. (Berufsschule, Nachweis) unter Aufsicht erlaubt
Jährlich
Vor Inbetriebnahme
Vormerke über Messungen von Absauganlage
Bedienungsanleitung
AUVA Broschüre "Sicheres Arbeiten in der Zimmerei"
BauV
Baumappe E10 Maschinen/Geräte
AM-VO § 25 Bearbeitungsmaschinen
KJBG-VO § 6 Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln
VOLV