Absturz
Dreiteilig (Brust-, Mittel-, Fußwehr) aus Holz oder Metallrohr.
Gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert.
Gegen Stützen gerichtet bzw. verschraubt.
Brust- und Mittelwehren müssen für eine waagrecht oder senkrecht nach oben gerichtete Kraft von 0,30 kN sowie eine senkrecht nach unten gerichtete Kraft von mindestens 1,25 kN (dies als außerordentlicher Lastfall), ansetzend jeweils an der ungünstigsten Stelle, bemessen sein.
Regelmäßige Überprüfung
Benützungsüberprüfung
Aufstellungsüberprüfung
BauV 1. Abschnitt
AUVA M 202, M 262 und AUVA M 222
Baumappe E7 Absturzsicherung